Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Einbeziehung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben bei jedem Angebot der SWAT Academy Gültigkeit. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch SWAT Tennis schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsschluss

  • Der Vertrag mit der SWAT Academy kommt nach Anmeldung durch die Website oder mündliche Vereinbarung mit Trainern zustande.
  • SWAT Tennis ist sehr engagiert auf Wünsche und Vorlieben der Kunden bzgl. der Teilnehmerzahl in Gruppen einzugehen. Aus organisatorischen Gründen (z.B.: aufgrund von fehlenden oder (auf die spielerische Qualität bezogen) nicht adäquaten Teilnehmern für eine angemeldete Gruppe) werden die Trainingskosten entsprechend durch die tatsächlichen Teilnehmer/-innen geteilt.
  • SWAT Tennis ist in der Annahme der Trainingsanmeldung frei.
  • Die AGB werden bei Zustandekommen des Vertrages durch den Kunden anerkannt.
  • Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag für die jeweilige Saison zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
  • Die AGB, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer/-innen verbindlich.


3. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen-und Einzeltraining, sowie Camps und Intensiv- und Schnupperkurse. Gruppentraining besteht aus zwei bis maximal vier Spielern, Mini-Tenniskurse aus 4 bis 6 Kindern. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. geringer Platz- u. Zeitkapazitäten, Schulklassen, Tenniskindergarten o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die SWAT teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Der Schüler bzw. seine gestzlichen Vertreter stimmen mit der Anmeldung einer eventuell notwendigen Umstrukturierung der Gruppengröße von + - 1 Person zu. Das kann sich auf die Kosten auswirken, da die Gruppengröße nicht mehr der zum Anmeldezeitpunkt vereinbarten entspricht.

Selbstverständlich ist die SWAT offen für die Wünsche ihrer Kunden und stets an der Verbesserung der Trainingsqualität interessiert. Wünsche und Anregungen können somit nur im Trainingsbetrieb praktisch integriert werden, wenn sie offen und ehrlich geäußert werden. Dazu möchte die SWAT Academy hiermit ausdrücklich auffordern.

3.1 Durchführung des Trainings

  • Nach schriftlicher, mündlicher oder online Anmeldung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen eine Terminabsprache. Termine werden auf der Anmeldung angegeben und gelten als wirksam, wenn SWAT Tennis diese einhalten kann. Sollte SWAT Tennis zu angegebenen Terminen keine Kapazitäten haben, wird über alternative Termine Absprache gehalten.
  • Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.
  • Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer/-innen nicht. SWAT Tennis bittet an dieser Stelle bereits um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen die Zuteilung der Trainer/-innen und Gruppen allein in der Hand von SWAT liegt. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der SWAT Academy gestattet, auch während der Saison bei besonderen Umständen einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. SWAT Tennis ist bestrebt solche Wechsel möglichst zu vermeiden, um für die Trainingsteilnehmer/-innen keine unnötigen Diskontinuitäten darzustellen. Bei der Trainerzuteilung versucht die SWAT Academy auf die Wünsche der Trainingsteilnehmer/-innen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
  • Probetraining ist nach Absprache mit SWAT Tennis jederzeit für Nichtmitglieder/-innen nach gesonderten Konditionen möglich. Das Gleiche gilt für Camps, Einzel- und Intensivkurse.


3.2 Trainingskosten
Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt nach Rechnungsstellung im Voraus zu bezahlen. In der Wintersaison müssen die anteiligen Hallenkosten bezahlt werden. Es gilt die aktuelle Preisliste des Halleneigentümers / Vermieters. Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einzeltrainingseinheit, bei Trainingsblöcken vor Beginn des Blocks fällig. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 6 % Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Basiszins anzusetzen. Die Hallenkosten sind auch in den Ferien vom Kunden zu tragen, er hat jedoch die Möglichkeit die Halle entsprechend des Abbonements in den Ferien zum Freispiel zu nutzen.

4. Publizierung Internet
Die Teilnehmer/-innen eines Tenniskurses, Tennis-Camps, Tennisurlaubs oder sonstigen Events stimmen mit seiner/ihrer Teilnahme an dem Kurs/Veranstaltung von SWAT Tennis zu, dass von ihm/ihr gemachte Digitalbilder auf der Homepage von SWAT Tennis sowie auf den entsprechenden Facebook- und Instagramplattformen von SWAT veröffentlicht werden dürfen.

5. Ausgefallene Stunden - Einzel- und Gruppentrainings
Sofern im Rahmen des individuellen Einzel- und Gruppentrainings vereinbarte Trainingstermine vom Schüler termin- oder verletzungsbedingt nicht eingehalten werden können, hat der Schüler keinen Anspruch auf Ersatz bzw. Erstattung der Stunde. Dauerhafte Trainingsstunden sind nicht nachzuholen, Einzeltraining bleibt ausgenommen: Wenn ein Training fristgerecht, d.h. 48 Stunden vor Training durch den Schüler rechtzeitig abgesagt worden ist, so kann die Stunde einmal pro Saison nach Absprache mit dem Trainier nachgeholt werden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bei einer Absage durch den Schüler/-in bestehen. Bei witterungsbedingtem* Ausfall ist vom Trainierenden die Hälfte des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Ein Anspruch auf einen Nachholtermin besteht in diesem Fall nicht. Eine Anmeldung für das Sommer bzw. Wintertraining muss in jedem Fall vom Kunden bis zum Ende der Saison getragen werden, da die finanziellen Auswirkungen auf den Rest der Gruppe nicht zu verantworten sind. SWAT kann und wird aus Kulanz versuchen im Sinne des Kunden zu handeln.


5.1 Ausgefallene Stunden - Gruppentrainings
Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen von Kursteilnehmer/-innen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.

5.2 Kosten Vertretungsstunden
Sollte ein(e) Vertretungstrainer/-in die von ihnen gebuchte Stunde durchführen, gelten die normalen Konditionen. Innerhalb eines Blocks kann bis zu dreimal ein(e) Vertretungstrainer/-in eingesetzt werden. Sollte es sich um einem längerfristigen Vertretungszeitraum handeln, werden die Kosten auf die jeweilige Qualitätsstufe des Trainers / der Trainerin umgerechnet.

6. Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht von SWAT Tennis für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer/-innen Folge zu leisten haben. Von Seiten der SWAT Tennis wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.

7. Ausschluss vom Training
SWAT Tennis behält sich vor, Trainingsteilnehmer/-innen aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz mehrfacher Ermahnung den Anweisungen des Trainers/ der Trainerin keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/ diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

8. Gutscheine
Die Erstellung von Gutscheinen erfolgt erst nach Geldeingang. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, bei Wunsch kann eine andere Leistung als die, die dem Gutschein entspricht vereinbart werden. Ein Gutschein kann mit zusätzlich gebuchten Leistungen vor Ort verrechnet werden. Sollte bei einem Gutschein der Wert für eine Wunsch-Anwendung nicht ausreichen, kann die Differenz direkt vor Ort in bar beglichen werden. Gutscheine sind übertragbar und behalten ein Jahre ihre Gültigkeit.

9. Haftung
Für alle von SWAT Tennis organisierten Kurse und Veranstaltungen schließt die Academy jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann SWAT Tennis nicht haftbar gemacht werden. Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind SWAT Tennis spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich via Email mitzuteilen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt.

10. Versicherung
Jede Person, die am Training teilnimmt bzw. sich für das Training anmeldet, versichert mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.


11. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

Ihre SWAT Academy

 

*Bei witterungsbedingtem Ausfall wird, um eine Kontinuität des Trainingsbetriebs für die Trainingsteilnehmer/-innen zu garantieren, das Training in der Halle des Sportbalance stattfinden. In Bezug auf solche Stunden sind die Trainingsteilnehmer/-innen dazu verpflichtet den zuzüglichen Mehraufwand von 10 Euro (geteilt durch die Anzahl der Teilnehmer/-innen pro Stunde zu entrichten.